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Wenn Sie "nur" ein Wiederholungsrezept oder einen Überweisungsschein benötigen, sagen Sie dies bitte an der Anmeldung Üblicherweise brauchen Sie dann nicht lange zu warten. Wir sind bemüht das während des laufenden Praxisbetriebes sofort zu erledigen. Einschränkend hierzu sei erwähnt, daß Wiederholungsrezepte höchstens zweimal ohne erneute Vorstellung beim Arzt ausgestellt werden können. In Ausnahmefällen ist die Bestellung von Wiederholungsrezepten (und Überweisungsscheinen an andere Ärzte) auch telefonisch möglich. Hinterlegen Sie für solche Fälle vorher einen frankierten Umschlag mit Ihrer Adresse (oder das Porto) bei uns. Dann erfolgt die Zusendung per Post. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können nicht aufgrund telefonischer Angaben ausgestellt werden.
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